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Einzelunternehmer & Firmenbucheintrag

  • Frage 1: Was muss bei einer Gründung eines Einzelunternehmens aus steuerlicher Sicht unbedingt beachtet werden?
  • Frage 2: Was bedeutet die Abkürzung e.U.? Welche Voraussetzungen muss ein Einzelunternehmer hierfür mitbringen bzw. wie ist der Antrag zu stellen?
  • Frage 3: Welche Bedeutung hat ein Firmenbucheintrag für einen Einzelunternehmer?
  • Frage 4: Welche Unterschiede gibt es für Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag und jenen, die als e.U. vermerkt sind? Gibt es buchhalterische oder steuerliche Vor-bzw. Nachteile?

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Mag. (FH) Peter Hertel

Steuerberatungs GmbH
Kaiserstraße 84/1/2/4
1070 Wien, Österreich
Tel.: +43-1-522 50 80
Mob.: +43-699-17070801

2 Antworten auf “Einzelunternehmer & Firmenbucheintrag”

  1. Krischan schreibt:

    Gibt es Übersichtsblätter mit Vor- und Nachteilen im Bezug auf Einzelunternehmen ohne und mit Firmenbucheintrag.

    Danke
    Krischan

  2. Mag.(FH) Peter Hertel schreibt:

    Eine generelle Übersicht über die Vor- und Nachteile gibt es nicht. Dies gestaltet sich nach der idividuellen Situation des Unternehmens. Dies wird in einem meist kostenlosen Erstgespräch durch den Steuerberater Ihrer Wahl evaluiert.

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